Anfrage der WG Landkreis-Fraktion: Trinkwasserlieferungen
Sehr geehrter Herr Landrat,
in der Celleschen Zeitung vom 7. November 2013 (Seite 15) wurde unter der Überschrift „30 Millionen für Wietzer Windpark“ über das geplante Windkraftprojekt in der Gemeinde Wietze (OT Wieckenberg) berichtet. Der zukünftige Betreiber, die enercity (Hannover), hatte am Dienstag, dem 5. November 2013, seine diesbezüglichen Planungen in einer Sitzung des Wietzer Gemeinderates vorgestellt.
Wietze’s Bürgermeister Wolfgang Klußmann wird in diesem Beitrag mit den folgenden Worten zitiert:
„Wir freuen uns, dass sich mit enercity ein regionaler Partner, mit dem wir schon lange im Bereich der Trinkwasserversorgung vertrauensvoll zusammenarbeiten, bei uns verstärkt wirtschaftlich engagiert“
Die zitierte Aussage zur „vertrauensvollen“ Zusammenarbeit im Bereich der Trinkwasserversorgung erscheint erstaunlich. Bisher waren wir davon ausgegangen, dass die öffentliche Wasserversorgung im Landkreis Celle von der Stromversorgung Osthannover (SVO) – u.a. in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Celle – durchgeführt würde.
Jedoch messen wir dieser Aussage Bedeutung bei, da Herr Bürgermeister Klußmann auch Verantwortung als Geschäftsführer des Wasserversorgungsverbandes im Landkreis Celle (WVC) trägt.
Aus unserem „Erstaunen“ heraus ergeben sich die folgenden Fragen:
1. Liefert die enercity (Hannover) aktuell Trinkwasser in das Leitungsnetz der SVO im Bereich der Gemeinde Wietze, der Gemeinde Winsen/Aller oder anderer Teile des Landkreises Celle?
2. Wenn ja, wie sind die Wassermengen quantitativ zu beziffern (täglich, monatlich, jährlich), über welche Wasserleitungen (bitte genauen Verlauf darlegen) erfolgen diese Lieferungen, welche Gemeinden im Landkreis Celle werden versorgt und wem gehören die Wasserleitungen?
3. Wenn ja (siehe 1. Frage): Warum sind Wasserlieferungen erforderlich?
4. Wurde durch die SVO bzw. den WVC Trinkwasser in der Vergangenheit von der enercity (Hannover) bzw. ihrer Rechtsvorgängerin, den Stadtwerken Hannover, bezogen?
5. Wenn ja, in welchen Mengen und über welche Zeiträume hinweg? Gab es besondere Gründe für diese Trinkwasserlieferungen?
6. Gibt oder gab es „Durchleitungen“ von Trinkwassermengen, welche für Dritte außerhalb des Landkreises Celle bestimmt sind? Wenn ja, handelt es sich bei solchen „Durchleitungen“ ausschließlich um Trinkwasservolumina, die der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen oder fällt darunter auch an die Versorgung von „Privaten“, z.B. Industriebetrieben in anderen Landkreisen.
7. Für jede Art Trinkwasserlieferung durch die enercity (Hannover): Wie sehen (sahen) die vertraglichen Grund-, Rahmen- und Einzelbedingungen zwischen SVO und enercity aus? Wo können diese von uns eingesehen werden?
8. Unabhängig von tatsächlich aktuell oder in der Vergangenheit erfolgten Trinkwasserlieferungen der enercity (Hannover) in Gebiete des Landkreises Celle:
Existieren Planungen zur gegenseitigen Trinkwasserversorgung zwischen SVO und enercity (Hannover) im Fall höherer Gewalt (Naturkatastrophen) oder technischer Defekte, z.B. Ausfall der Versorgung mit elektrischem Strom zum Betrieb von Pumpen? Sind diese vertraglich festgelegt?, Wenn ja: Wo können entsprechende Unterlagen und Dokumente eingesehen werden?
9. Existieren Abmachungen, evtl. vertraglicher Art zwischen SVO, der enercity (Hannover), dem Landkreis Celle, dem Wasserversorgungsverband im Landkreis Celle (WVC) einerseits und der Fa. Celler Land Frischgeflügel (Geflügelschlachthof Wietze) andererseits für den Fall einer akuten Notlage bei der Trink- und Prozesswasserversorgung dieses Industriebetriebes? Wenn ja, welche Regelungen greifen in einem solchen besonderen Fall und wo können diese eingesehen werden?
10. Existiert eine – wie auch immer – geartete Zusammenarbeit respektive vertragliche Abmachungen zwischen dem Landkreis Celle, der SVO, dem WVC oder einzelner dieser Institutionen und der enercity (Hannover) bezüglich Ingenieurleistungen, Beratung, Einkauf, Service, der Forstwirtschaft, etc.?
Für Ihre Mühe und die Recherchearbeit zur Beantwortung dieser Fragen bedanken w
mit freundlichen Grüßen
gez. Torsten Schoeps
gez. Dr. Albrecht Hoppenstedt