Wahleinspruch gem. § 46 NKWG

Wahleinspruch gem. § 46 NKWG gegen das Ergebnis der Kreiswahl am 12.9.2021

Sehr geehrter Herr Cordioli,

gegen das am 29.9.2021 amtlich bekannt gemachte Wahlergebnis legen wir form- und

fristgerecht Einspruch ein und bitten um eine sachgerechte Wahlprüfung und ggf. Wahlwiederholung.

Begründung:

Die Wahl erfolgte nicht nach den Vorschriften des Wahlgesetzes, da in einigen Wahllokalen

und Briefwahlbezirken nicht die gem. § 29 Abs.2 NKWG erforderlichen zutreffenden Stimmzettel ausgegeben wurden.

Die Wahl erfolgte somit in vielen Fällen auf ungültigen Stimmzetteln.

Dies könnte ggf. zu einem wahlergebnisrelevant verfälschten Stimmergebnis geführt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Schoeps, 1. Vorsitzender

Veröffentlicht in Aktuelles, Kreistag.