Nachdem das OVG Niedersachsen in seinem Urteil vom 22.04.2016 die Rechtswidrigkeit und damit mangelnde Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Mittelteil der Ortsumgehung wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz verkündet hat, sind nach Auffassung der OB-Kandidatin Alexandra Martin zeitnahe Nachbesserungen des Planfeststellungsverfahrens notwendig.
Aufgrund des verhängten Baustopps, verlautet es von der WG, hätten diese ihrer Meinung nach schon längst durch die Straßenplaner erfolgen müssen. „Endlich herrscht aber insoweit Klarheit, dass die Ostumgehung grundsätzlich den gesetzlichen Anforderungen entspricht“, so Martin. Sie hält das Bauvorhaben Ortsumgehung in diesem Bereich für dringend erforderlich, um die innerstädtischen Verkehrsströme und die damit verbundenen Belastungen für die Cellerinnen und Celler zu reduzieren. „Die derzeitige Situation ist schlichtweg unerträglich“, so Martin. Die Euphorie der anderen Parteien zu einer schnellen Weiterentwicklung bis Ende 2016 teilt Martin nicht, da ansonsten die Straßenplaner die Zeit des Baustopps zur Entwicklung einer rechtsgültigen Variante hätten nutzen können. Hier müssten die Gründe der Entscheidung genau durchgesehen werden, um eine zukunftsfähige und tragfähige Planung herbeizuführen. Zu einer Entlastung der Verkehrssituation sollte auf jeden Fall die Umsetzung des 5. Bauabschnitts vorgezogen werden.
Dieses Vorziehen ist auch bereits mehrfach von der Wählergemeinschaft Celle gefordert worden, so WG-Fraktions- u. Vereinsvorsitzender Torsten Schoeps. „Die Verkehre in Celle müssen fließen“, so wie es unsere OB-Kandidatin in ihrem Wahlprogramm „Celle braucht Fortschritt“ fordert.