Nachdem nun das BVerwG in Sachen Ortsumgehung Celle entschieden hat, steht fest, dass es diesbezüglich kein schnelles Vorankommen geben wird. Deshalb hat die Wählergemeinschaft Celle e.V. beantragt, dass für den Nordwall ein LKWDurchfahrtsverbot ausgesprochen wird. Gleichfalls wurde die Verwaltung im Hinblick auf angeblich weitergediehene Planungen zum Nordwallausbau aufgefordert, darzulegen, inwieweit sie sich vorab mit den Fragen zur Feinstaubbelastung, der Lärmbelästigung und der Erschütterungen durch den Fahrzeugverkehr im Hinblick auf eine Belastung der Bürgerinnen und Bürger und der denkmalgeschätzten Altstadt auseinandergesetzt und gegebenenfalls Gutachten eingeholt hat. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um zu verhindern, dass durch den Ausbau des Nordwalls eine innerstädtische Umgehung geschaffen wird, die die Ortsumgehung ersetzt und die Bürgerinnen und Bürger noch mehr belastet als bisher schon.