Sehr geehrter Herr Landrat,
die WG Landkreis – Fraktion beantragt, folgenden Antrag auf die nächste erreichbare Tagesordnung zu setzen:
Überarbeitung der Leistungen für die Kindestagespflege; Änderung der Satzung
Die WG-Landkreis Fraktion beantragt die Satzung für die Kindertagespflege weiter zu überarbeiten und insbesondere folgende Punkte dabei einzuarbeiten:
1.) Fortzahlung der Leistung an die Kindertagespflegepersonen ohne Unterbrechung und Rückzahlung bei Ausfallzeiten der Kinder.
2.) Anpassung der Pauschalzahlung unter Berücksichtigung eines Faktors von 4,4 auf den Monat.
3.) Gleichsetzung der Betreuung über Nacht mit der Betreuung tagsüber.
4.) Festsetzung eines Pauschalbetrages, orientiert an der Qualifizierung der Tagespflegeperson, mindestens jedoch 4,50 €/Std./Kind bis hin zu mindestens 5,50 € als Tagespflegegeld.
5.) Die Kostenbeteiligung für die Krankenversicherung, Altersvorsorge und die Pauschale sind jeweils zum 1. des Folgemonats als laufende monatliche Leistung anzuweisen.
Begründung:
Die Kindertagespflege stellt einen weiteren Grundpfeiler der Kinderbetreuung dar. Sie ist gleichrangig zu Betreuungen in Kindertagesstätten oder –krippen und im Gegensatz zu diesen jedoch um ein Vielfaches günstiger für den Landkreis. Die engagierte Arbeit der Tagespflegepersonen ist auskömmlich zu bezahlen, da durch deren Einsatz ein u.a. flexibleres Angebot für die Kinderbetreuung vorliegt, welches der Landkreis mit seinen festen Einrichtungen nicht leistet und auch nicht kostengünstig einrichten kann.
Bisher werden lediglich 3,90 € bzw. zukünftig lt. Vorschlag der Verwaltung 4,00 pro Kind und Stunde als Tagespflegegeld gezahlt. Von einer solchen Entschädigung lässt sich kostendeckend unter Beachtung einer Entlohnung ebenfalls für die Betreuungsperson nicht arbeiten, zumal auch die Plätze nicht konstant gleichmäßig belegt sind. Daher sind die Sätze zu erhöhen.
Zur beispielhaften Information verweise ich auf die beigefügte Entgeltordnung für Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen im Landkreis Nienburg/Weser. Dort ist eine entsprechende Aufgliederung zwischen einer Qualifizierung und Nichtqualifizierung der Tagespflegeperson getroffen mit entsprechenden Entgelten. Es sollte jedoch in der Stufe 1 von einem Gesamtpauschalbetrag von mindesten 4,50 € ausgegangen werden und in der Stufe 4 von mindestens 5,50 €. Bei der Festsetzung der Entgelte ist zu beachten, dass eine Tagespflegeperson nicht rund um die Uhr ausgelastet ist und sich jede Stunde eine andere Auslastung findet.
Die monatlich laufende Auszahlung hat zu erfolgen, da ansonsten die Tagespflegepersonen für 3 Monate mit den Beiträgen zur Krankenversicherung in Vorleistung zu treten hat gemäß der jetzt gültigen Satzung. Zu den angemessenen Kosten der Krankenversicherung hat auch eine Absicherung im Wege des Krankengeldes zu zählen. Hierzu verweise ich auf die Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen der Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.01.2015, welche in der Anlage beigefügt ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Torsten Schoeps
gez. Dr. Albrecht Hoppenstedt
gez. Ulrich Kaiser