Antrag: Straßenausbaubeiträge der Stadt Celle

Antrag auf Prüfung der Auswirkungen einer möglichen Aufhebung der Satzung über Straßenausbaubeiträge der Stadt Celle

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die WG stellt den Antrag, die Auswirkungen einer Aufhebung der derzeitigen „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Celle aufzuzeigen.

Dazu soll die Verwaltung unter anderem darlegen:

– wie der mögliche Wegfall der Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen kompensiert werden kann
und
– wie eine mögliche Doppelbelastung von Grundstückseigentümern, die in den letzten Jahren zu Straßenausbaubeiträgen oder Erschließungskosten herangezogen wurden, im Falle einer Kompensationslösung vermieden werden kann.

Nach dem entsprechenden Bericht der Verwaltung soll eine Entscheidung über eine Abschaffung oder Änderung oder Beibehaltung der Straßenausbaubeitragssatzung herbeigeführt werden.

Begründung:

  1. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) stellt es den Gemeinden in § 6 frei, zur Abdeckung ihrer Investitionskosten für ihre öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben. Der Wegfall unserer Straßenausbaubeitragssatzung ist somit möglich. Dieses Modell wird bereits von zahlreichen
  2. niedersächsischen Gemeinden erfolgreich praktiziert.
  3. Die Straßenausbaubeiträge sind nicht gerecht, weil
    3.1. Anlieger von ausgebauten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nicht für einen Fahrbahnausbau belastet werden. Ob ein Bürger zur Kasse gebeten wird oder nicht hängt davon ab, an welcher Straße sein Grundstück liegt. Dieses beinhaltet eine eklatante Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer.
    3.2. ausschließlich Eigentümer von Grundstücken an sanierten Straßen belastet werden, andere Nutzer nicht. Selbst eine Kostenbeteiligung von Mietern, die an einer sanierten Straße wohnen, ist nicht möglich, auch wenn sie diese oft benutzen.
    3.3. derjenige, der eine sanierte Straße nutzt, aber dort kein Eigentum hat, nichts zahlen muss, auch wenn er die Straße mit schwersten LKW oder Bussen befährt und so zur Abnutzung einer Straße übergebührlich stark beiträgt.
    3.4. Grundstückseigentümer immer bezahlen müssen, egal, ob sie die Straße nutzen oder nicht und egal, ob sie die Straße mit einem LKW, PKW oder Fahrrad nutzen.
  4. Die Beiträge führen oft zu sozialen Härten, Existenzgefährdungen und Altersarmut, weil sie von allen Grundstückseigentümern an einer sanierten Straße erhoben werden müssen, ungeachtet ihres Alters, ihres Einkommens und ihrer sozialen Stellung (Kostenbescheide von weit über 10.000 Euro und weit höher sind keine Seltenheit).
  5. Für einen Grundstückseigentümer ist objektiv kein individuell zurechenbarer Vorteil zu errechnen, ebenso wenig wie für andere Nutzer einer sanierten Straße. Auch erwerben Grundstückseigentümer durch die Zahlung hoher Ausbaubeiträge keine Eigentumsrechte an einer Ausbaumaßnahme. Sie können im Vorfeld nicht mitentscheiden, ob eine Straße überhaupt ausgebaut werden soll und wie sie verbessert werden soll (also entweder Ausbau bzw. Grundsanierung oder Reparatur), und sie können im Nachhinein nicht mitbestimmen, wer diese Straße wann und in welchem Umfang nutzen darf.
    Diese Frage ist umso bedeutender, weil die Verwaltungen es jahrzehntelang versäumt haben, nicht umlagefähige Instandsetzungen und Reparaturen an Straßen und deren Infrastruktur zeitgerecht durchzuführen. Das Instrument der Straßenausbaubeiträge ist ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert und passt nicht mehr in die heutige Zeit. Die gemeindliche Infrastruktur muss von der Solidargemeinschaft einer Gemeinde, also allen Bürgerinnen und Bürgern, finanziert werden. Zudem dürfte bei Beibehaltung der enorm hohen Beitragsbelastungen für den einzelnen Grundstücksbesitzer die politische Umsetzbarkeit von Ausbaumaßnahmen schwieriger werden, weil Bürgerproteste zunehmend zu erwarten sind.
  6. Nach einmaligem Mehraufwand ist anschließende eine hohe Einsparung bei den Verwaltungskosten zu erwarten, da die aufwändige Berechnung, die Bescheidung und die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen entfallen würden und die Abwicklung zahlreicher gerichtlicher Klageverfahren entfallen würde.

Wir bitten um zügige Bearbeitung des Antrags in allen betroffenen Ausschüssen, damit in der Öffentlichkeit und den von geplanten Straßensanierungen betroffenen Grundstückseigentümern schnell Klarheit über die Straßenausbau- und Finanzierungssituation geschaffen wird.

Mit freundlichen Grüßen für die Wählergemeinschaft

gez. Torsten Schoeps
Fraktionsvorsitzender

gez. Alexandra Martin
Fraktionsgeschäftsführerin

Ergänzung zum Antrag auf Prüfung der Auswirkungen einer möglichen Aufhebung der Satzung über Straßenausbaubeiträge der Stadt Celle AN/0366/17 vom 13.11.2017

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die WG stellt den Antrag, die Auswirkungen einer Aufhebung der derzeitigen „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Celle aufzuzeigen,

darzulegen wie der mögliche Wegfall der Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen kompensiert werden kann

und

eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der Satzung bis zum Juni 2020 vorzulegen.

Folgende Datengrundlagen sind hierfür u.a. nötig. Wir bitten, diese entsprechend aufzulisten:

  1. Höhe der Straßenausbaukosten beitragsrelevanter Straßen u. Bürgeranteil hieran 2010-2019 (unter Benennung der relevanten Straßen im Einzelnen),
  2. Höhe der geplanten voraussichtlichen Straßenausbaukosten beitragsrelevanter Straßen u. Bürgeranteil hieran 2020-2029 (unter Benennung der relevanten Straßen im Einzelnen).

Begründung: s. o.a. Antrag AN/0366/17 vom 13.11.2017

Mit freundlichen Grüßen für die Wählergemeinschaft

gez. Torsten Schoeps
Fraktionsvorsitzender

gez. Alexandra Martin
Fraktionsgeschäftsführerin

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