Antrag: Einrichtung und Betrieb eines zweiten Notarztstandortes im Landkreis Celle

Sehr geehrter Herr Landrat,

die WG Landkreis – Fraktion beantragt, folgenden Antrag auf die nächste erreichbare Tagesordnung zu setzen:

Einrichtung und Betrieb eines zweiten Notarztstandortes im Landkreis Celle

Die WG Landkreis – Fraktion beantragt die Einrichtung und den Betrieb eines zusätzlichen Notarztstandortes für den Nordkreis Celle neben dem bisherigen Standort am AKH Celle.

Begründung: Der Landkreis Celle ist gemäß § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) der Träger des Rettungsdienstes und hat für eine Notarztversorgung gem. § 8 Abs. 3 NRettDG bis in die Fläche hinein zu sorgen. Dazu unterhält er derzeit einen Notarztstandort am AKH Celle und bedient sich tagsüber im Duplizitätsfall eines notarztpflichtigen Einsatzes oder zu großer Fahrstrecke für das Notdiensteinsatzfahrzeug (NEF) der Rettungshubschrauber Christoph 4 (Hannover) und Christoph 19 (Uelzen),

Der Nordkreis Celle mit seinen 34.000 Einwohnern, 2.000 NATO Soldaten als Stammpersonal
oder Übende Truppe an den Standorten Bergen-Hohne und Faßberg, den täglich 800 Besuchern der Gedenkstätte Bergen-Belsen und den saisonalen 2.000 Touristen in den Heideorten, ist auf-grund der großen Entfernung und den daraus resultierenden Fahrzeiten des bisherigen alleinigen Notarztstandort AKH Celle –eine Übersicht ist beigefügt- notärztlich nur unzureichend versorgt. Besonders bei widrigen Witterungsverhältnissen und Nachteinsätzen verlängern sich die Fahr-zeiten schnell um 30-40%. Des Weiteren sind die Einsatzzahlen des Rettungsdienstes durch den Demografischen Wandel in der Bevölkerung und dem Rückzug des Kassenärztlichen Bereit-schaftsdienstes aus der Fläche kontinuierlich angestiegen. Ein Rettungsdienst Beauftragter
verzeichnet von 2010 auf 2013 eine Steigerung der Notfalltransporte um 37,7%.

Eine notärztliche Versorgung an der Nordperipherie des Landkreises durch angrenzende Rettungsdienstbereiche kommt aufgrund der Entfernung zu den dortigen Notarztstandorten Soltau und Uelzen nicht in Frage.

Der Einsatz eines Rettungshubschrauber (RTH) ist abhängig von der Tageszeit, Witterung und Verfügbarkeit und Zuständigkeit für vier bis fünf Landkreise sollte daher als Ergänzung des bodengestützten Notarztdienstes gesehen werden, nicht als deren Ersatz.

Es sollte auch geprüft werden, ob eine temporäre Besetzung eines zweiten Notarztstandortes in Frage kommt. So z.B. in der Nacht, wenn nicht auf den RTH zurück gegriffen werden kann.

Hier ist die Politik gefordert –zwar unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit- aber im Rahmen der Daseinsfürsorge den Bewohnern des Nordkreises gleiche notärztliche Versorgung zukommen zu lassen wie den Bewohnern in der Stadt Celle und dem Südkreis.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Torsten Schoeps
Fraktionsgeschäftsführer WG Landkreis

gez. Dr. Albrecht Hoppenstedt
Fraktionsvorsitzender WG Landkreis

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