Antrag: Baustoffrecycling Klein Ottenhaus

Antrag:

Wir beantragen, dass die geplante 98. Änderung des Flächennutzungsplans „Baustoffrecycling Klein Ottenhaus nebst vorhabenenbezogenem Bebauungsplan 28 Klein Ottenhaus überprüft wird.

Begründung:

Die Stadt Celle plant eine Änderung des Flächennutzungsplans und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Klein Ottenhaus.
Es soll eine Bauschutt-Recycling-Anlage größeren Ausmaßes entstehen, die jährlich bis zu 20.000 Tonnen Bauschutt zerkleinert und zwischenlagert.
Eine solche Anlage nahe Altencelle weist erhebliche immissionsschutzrechtliche Bedenken auf. Es stellt sich die Frage, inwieweit diese Anlage Bodenschwingungen hervorruft, die bis nach Altencelle reichen und dort zu Schäden an Häusern führen können. Gleiches gilt für die Lärmbelästigung, die eine solche Anlage hervorruft.
Sind hierzu z.B. Gutachten seitens der Verwaltung oder des Ausführenden vorgelegt worden, die diese Auswirkungen behandeln?
Mit welchen immisionsschutzrechtlichen Belastungen ist zu rechnen und wie wirken sich diese aus?

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Torsten Schoeps
-Fraktionsvorsitzender-

Gez. Alexandra Martin
-Fraktionsgeschäftsführerin-

Gez. Dirk Gerlach
-stv. Fraktionsvorsitzender-

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