Aufstellungsversammlung der Wählergemeinschaften

Jede Partei oder Wählergruppierung muss in Vorfeld von Kommunalwahlen so genannte Aufstellungsversammlungen durchführen.

Dabei wird in geheimer Wahl durch zuvor ebenfalls in geheimer Wahl gewählte Delegierte über die sogenannten Listen für die jeweiligen Wahlbereiche abgestimmt. Wer tritt in welchem Wahlbereich an welchem Platz auf der Liste an, lautet die dahinterstehende Frage.

 

Für die Kreistagswahl wird der Landkreis Celle in 5 Wahlbereiche unterteilt:

Wahlbereich 1 Stadt Celle Ost:

Ortschaften Altencelle, Altenhagen/Bostel/Lachte-hausen, Blumlage/Altstadt, Garßen, Hehlentor, Vorwerk, Westercelle;

Wahlbereich 2 Stadt Celle West:

Ortschaften Boye, Groß Hehlen/Hustedt/Scheuen, Klein Hehlen, Neuenhäusen, Neustadt/Heese, Wietzenbruch;

Wahlbereich 3:

Gemeinden Hambühren, Wietze, Winsen (Aller);

Wahlbereich 4:

Stadt Bergen, Gemeinden Eschede, Faßberg, Südheide, Gemeindefreier Bezirk Lohheide;

Wahlbereich 5:

Samtgemeinden Flotwedel, Lachendorf, Wathlingen.

 

Für die Stadtratswahl wird die Gemeinde Celle ebenfalls in 5 Wahlbereiche unterteilt:

Wahlbereich 1: Altencelle, Blumlage/Altstadt

Wahlbereich 2: Westercelle, Neuenhäusen

Wahlbereich 3: Neustadt/Heese, Wietzenbruch

Wahlbereich 4: Klein Hehlen, Boye, Groß Hehlen, Scheuen, Hustedt

Wahlbereich 5: Hehlentor, Altenhagen, Bostel, Lachtehausen, Garßen, Vorwerk

 

Die Wählergemeinschaft Celle e.V. (WG) hat ihre Aufstellungsversammlung am 25.06.2026 durchgeführt, ebenfalls der Arbeitskreis der Wählergemeinschaften des Landkreises Celle.

Das Foto zeigt die Delegierten bei der Aufstellungsversammlung der Wählergemeinschaften Landkreis Celle in Ahnsbeck

Veröffentlicht in Aktuelles, Kai Peters, Kreistag, Torsten Schoeps, Ulrich Kaiser.