Zulassung von Anwohnerverkehren im Bereich der Fußgängerzone

Die Wählergemeinschaft Celle e.V. beantragt, dass die Verwaltung eine Möglichkeit findet, den Anwohnern im Bereich der Fußgängerzone eine Möglichkeit der Zufahrt zu ihren Wohnungen zu eröffnen.

Begründung:

Die Attraktivität der Innenstadt ist zu steigern. Dazu gehört auch die Möglichkeit, mit einem Kraftfahrzeug die eigene Wohnung zu erreichen. Dies ist eine Voraussetzung, damit auch zukünftig mehr Wohnraum in die Innenstadt vermietet oder durch Eigentümer genutzt werden kann. Bisher sind nur die sogenannten „Lieferverkehre“ zu bestimmten Uhrzeiten für den Lieferverkehr freigegeben.

Dieser Lieferverkehr beinhaltet aber nur den geschäftsmäßigen Transport von Waren und Gegenständen. Der Anliegergebrauch muss gesondert genehmigt werden.

Es wird daher um Erarbeitung einer Umsetzungsmöglichkeit auch in Bezug auf die Anwohner nachgesucht. Diesen sollte es ebenfalls möglich sein, zu bestimmten Uhrzeiten – ebenso wie der Lieferverkehr – ihre Grundstücke zu erreichen.

Bisher scheint die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung oder Genehmigung für eine Zufahrtmöglichkeit von der Stadt nicht umgesetzt worden zu sein.

Mit freundlichen Grüßen für die Wählergemeinschaft

gez. Torsten Schoeps                                                           gez. Alexandra Martin

– Fraktionsvorsitzender –                                           – Fraktionsgeschäftsführerin –

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