Die Stellungnahme von Ratsherr Torsten Schoeps auf die Anfrage der CZ:
Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ist nicht überraschend – weiter kommentieren können wir aber ein geheimes, 1100 Stein starkes und von einem unabhängigen Organ wie dem Verfassungsschutz erstelltes Gutachten nicht.
Auf lokaler Ebene wird sich für uns nichts ändern – in der Stadt- und Kommunalpolitik haben wir und werden wir nicht mit der AfD zusammenarbeiten. Eine Zusammenarbeit, selbst mit einer „Verdachtspartei“, verbietet sich – zumal sich die Celler Protagonisten der AfD bislang – auch nach Aufforderung – nicht ansatzweise von rechtsextremen, antisemitischen, fremden- und minderheitenfeindlichen Aussagen der Bundesebene distanziert haben.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben aus der Erfahrung der Vergangenheit heraus das Mittel des Parteienverbots in das Grundgesetz aufgenommen. Weil eben sich vormals demokratische Parteien demokratiegefährdend entwickeln können, kann eine politisch neutrale Instanz wie das Bundesverfassungsgericht in einem solchen Verfahren prüfen, ob die betreffende Partei die freiheitlich demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder sogar beseitigen möchte und somit verfassungswidrig wäre. Ein Verbotsverfahren ist nicht gleich Verbot, sondern ergebnisoffen. Wenn aber die Mütter und Väter des Grundgesetzes explizit diese Möglichkeit geschaffen haben, wäre es töricht, sie nicht auch zu nutzen.
Zur Berichterstattung der CZ:
