Die Stadt hatte gem. § 27 des Niedersächsisches Kommunalwahlgesetzes die Pflicht, uns vor Ablauf der Einreichungsfrist auf den Mangel der noch nicht vorliegenden Unterstützungsunterschriften in Ortschaften, in denen die WG noch nicht im Ortsrat vertreten ist, hinweisen müssen. Sie hat dies leider nicht getan.
Erst auf unsere Nachfrage nach den erforderlichen gesiegelten Vordrucken fiel der Stadtverwaltung dieser Mangel auf. Alle anderen erforderlichen Unterlagen wie Wahlvorschlag, Wahlprotokoll, Zustimmungserklärungen und Wählbarkeitsbescheinigungen der Kandidaten lagen der Verwaltung bereits seit dem 7.7.2016 vor.
30 Kandidaten für das Ehrenamt im Ortsrat sollen jetzt mit der Begründung einer Fristverletzung ausgeschlossen werden. Wir alle sind sehr enttäuscht. Sie prüfen nun rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung.
Gez. Torsten Schoeps
1. Vorsitzender