Antrag Ortsumgehung

Sehr geehrte Celler Mandatsträger in Bundes- und Landtag,

in der Anlage finden Sie / findet Ihr den neuesten Antrag der Wählergemeinschaft Celle e.V. zu Ihrer Kenntnisnahme und der Bitte um Unterstützung. Zum Fortgang der Celler Ortsumgehung ist überparteiliches Zusammenwirken erforderlich. Da nicht absehbar ist, wann mit einer Entscheidung des BVerwG zu rechnen ist und wie sie letztlich ausfallen wird, sollte die Stadt Celle durch ihren Oberbürgermeister Dr. Nigge Gespräche zur Entwicklung einer Alternativlösung anstoßen und als Mittler fungieren. Es ist nach Jahrzehnten erforderlich, dass endlich eine Befriedung der Beteiligten stattfindet und in Celle Fortschritt spürbar wird.

Wir würden uns freuen, wenn alt hergebrachte Denkmuster aufgebrochen und innovativ eine Einigung auch hoffentlich unter Ihrer Mitwirkung erreicht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Schoeps
Fraktionsvorsitzender
Wählergemeinschaft Celle e.V.

Alexandra Martin
Fraktionsgeschäftsführerin

Antrag Ortsumgehung

Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der niedersächsischen Landesstraßenbaubehörde, der niedersächsischen Landesregierung und dem BUND Gespräche aufzunehmen und auf eine zeitnahe Alternativplanung für die Ortsumgehung Celle hinzuwirken.

Begründung:
Langsam scheint parteiübergreifend ins Bewusstsein gedrungen zu sein, dass es in näherer Zukunft keine Fortführung des Baus der Ortsumgehung Celle geben wird. Wie erneut in der örtlichen Presse zu lesen war, sei die Ostumgehung eine Planung ohne Überholspur. Hier wird wieder einmal klagend zur Kenntnis genommen, dass noch Gerichtsverfahren anhängig und deshalb kein Fortkommen möglich sei. Eine solche Haltung kann nicht länger hingenommen werden. Wieder einmal wird sich nur oberflächlich mit dem Thema auseinandergesetzt. Wenn Celle Fortschritt wünscht, muss sich von hier mit Vehemenz für Alternativplanungen eingesetzt werden. Die Wählergemeinschaft hält hier zur näheren Erklärung noch einmal den Sachstand fest:
Es sind Nichtzulassungsbeschwerden beider Seiten gegen die Entscheidung des OVG Lüneburg beim BVerwG eingereicht worden. Dieses hatte festgestellt, dass der letzte Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist und nicht vollziehbar. Eine Terminierung beim BVerwG ist nicht absehbar. Selbst eine eventuell positive Entscheidung für die Planungen der Straßenbaubehörde bedingen nicht sofort Baurecht für den Weiterbau. Es muss dann ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Es ist auch nicht nur der Fledermausschutz, der als ungenügend angeprangert wird, die Landesstraßenbaubehörde ist auch regelmäßig in der Pflicht, planerische Alternativen zu erarbeiten. Dieses ist ein vordringliches Element nicht nur im Beteiligungsverfahren als auch im Klageverfahren gewesen und nun auch im Beschwerdeverfahren.

Hier müssen die Gespräche ansetzen. Eine Tunnellösung gleich welcher Art ist eine planerische Alternative, die naturverträglich ist und auch in Bezug auf den Hochwasserschutz eine verträgliche Lösung darstellt. Der Kostengesichtspunkt für eine Tunnellösung ist immer nur auf den ersten Blick ein Totschlagargument. Seit Jahrzehnten soll die Ortsumgehung fertiggestellt werden. Die Kosten verschleppen sich jedes Jahr weiter, in dem nicht gebaut wird und verteuern sich entsprechend. Auch der volkswirtschaftliche Schaden muss bei der Berechnung eingebunden werden. Die Nichtanbindung und die fehlende Erreichbarkeit dürfte ein immenser Schaden für die Wirtschaft in Celle darstellen, der erheblich über den Kosten liegen dürfte, die eine Tunnellösung erfordert. Die Nachfrage bei einem Tunnelbauunternehmen ergab, dass eine Tunnellösung machbar und problemlos in die jetzige Trassenführung einzubinden sei. Ein ca. 500 Meter langer Tunnel in offener Bauweise würde etwa 30 bis 35 Millionen Euro kosten. Das Gesamtvolumen für den dritten Bauabschnitt soll bei ca. 55 Millionen Euro liegen. Daher wären noch weitere 20 Millionen Euro für die restliche Straßenerstellung dieses Abschnitts vorhanden. Eine weitere Variante wäre ein ca. drei Kilometer langer Tunnel in Vortriebweise. Dieser wäre auf den ersten Blick wesentlich teurer, aber dennoch eine Prüfung wert. Ein Tunnel könnte auch mit einem anderen Finanzierungskonzept gebaut werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Herrentunnel in Lübeck, bei der eine Bundesstraße Lübeck mit Travemünde verbindet. Die teuerste Lösung ist sicherlich das Verharren in der jetzigen Planung.

Die Verwaltung sollte nun in dem oben aufgeführten Sinn als Mittler zwischen den Beteiligten unter Einbindung ihres eigenen dringlichen Interesses des Weiterbaus der Ortsumgehung auftreten. Auf diesem Weg wäre sicherlich mit politischer Unterstützung eine Annäherung und ein Ende der Gerichtsverfahren herbeizuführen. Nach Jahren des Stillstands ist dringend eine alternative Herangehensweise notwendig.

In diesem Sinn wünscht sich die Wählergemeinschaft ein parteiübergreifendes geändertes Herangehen an die festgefahrenen Positionen frei nach dem Motto unseres Oberbürgermeisters „ Celle kann mehr“.

Mit freundlichen Grüßen für die Wählergemeinschaft
gez. Torsten Schoeps
– Fraktionsvorsitzender –
gez. Alexandra Martin
– Fraktionsgeschäftsführerin –

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