Antrag – Ortsumgehung zum neuen Bundesverkehrswegeplan zu erklären

Die Stadt Celle wird gebeten, sich in Bezug auf die geplante Ortsumgehung zum neuen Bundesverkehrswegeplan zu erklären.

Begründung:
Seit Jahren ist der Bau der Ortsumgehung Celle im gerichtlichen Verfahren beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg rechtshängig. Nun wird die Rangfolge im Bundesverkehrswegeplan überprüft. Hierunter fällt auch die Ortsumgehung Celle, da ihre einzelnen Abschnitte unabhängig voneinander selbständigen verkehrlichen Nutzen entfalten. Deshalb werden die noch nicht begonnenen Abschnitte einer Einzelfallprüfung unterzogen, um festzustellen, ob der Bedarf weiterhin als vordringlich einzustufen ist. Laut Bericht der Celleschen Zeitung vom 16.01.2016 soll die Landesregierung die Ortsumgehung wieder für eine unveränderte Bundesverkehrswegeplanung angemeldet haben.

Wird die Stadt Celle das Recht zur bevorstehenden Anhörung wahrnehmen? Wenn ja, wie wird sie sich einbringen? Wird trotz wachsender Zweifel an der Durchsetzbarkeit der alten Trasse F8N festgehalten? Die lange Zeitdauer des Wartens auf die mündliche Verhandlung beim OVG Lüneburg sollte Warnung genug sein! Käme dann nicht besser eine Untertunnelung in Betracht?

Aufgrund der vielfältigen Eingaben betroffener Bürger und vorhandenen Unwägbarkeiten, auch durch Gerichtsverfahren sowie durch die Neuausrichtung des Bundesverkehrswegeplans zeigt sich, dass die Voraussetzungen für die Weiterführung der Ostumgehung mehr als schwierig sind. Dies namentlich unter dem Gesichtspunkt der Verkehrsströme sowie des Natur- und Kulturgutschutzes.

Es bleiben der Planung lediglich zwei Möglichkeiten für die Entwicklung einer Ortsumgehung bei Klagestattgabe beim OVG Lüneburg: Zum einen die Untertunnelung der jetzigen Trassenführung oder die Nachrüstung des ohnehin schon planzugehörigen Wilhelm-Heinichen-Rings. Mit einer Untertunnelung könnte der Jahrzehnte schwelende Bürgerstreit beigelegt, der Verkehr vorangebracht, die Natur geschützt sowie Tsellis als Kulturgut entwickelt werden. In Anbetracht der bereits jetzt fast verdoppelten Kosten für den Bau des 3. Bauabschnitts besteht dringender Handlungsbedarf, damit nicht noch weiterhin ein jahrelanger Stillstand beim Warten auf eine gerichtliche Entscheidung folgt, der durchaus darin liegen könnte, dass die weitere Entwicklung des Bundesverkehrswegeplans abgewartet wird. Die Stadt darf nicht länger dem Stillstand untätig zusehen und muss eigene weitere Ideen entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen
für die Wählergemeinschaft

Torsten Schoeps
Fraktionsvorsitzender

Alexandra Martin
– Fraktionsgeschäftsführerin –

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