Antrag: E-Roller

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um baldmöglichste Sachbehandlung des folgenden Antrages:

Die  Verwaltung wird gebeten zu veranlassen, dass das  Ordnungsamt bzw. der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) tätig wird und die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung überwacht.

Begründung:

In Celle sind mittlerweile nicht korrekt abgestellte E-Roller insbesondere mitten auf Gehwegen und auch außerhalb des Bahnhofs und der Innenstadt vorzufinden, so bspw.  auf folgenden Straßen in den Ortsteilen Neuenhäusen und Westercelle: Windmühlenstr., Mondhagen und Sandfeld.

Kreuz und quer geparkte Roller, verbotenes Slalomfahren an Fußgängern entlang auf Gehwegen, betrunkene Fahrer und Unfälle bereiten Probleme, Gehwegbenutzer, insbesondere Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen werden hierdurch behindert bzw. gefährdet. Achtlos weggeworfene E-Roller, insbesondere in Gewässern – so z.B. in der Aller  aufgefunden- , können Umweltschäden verursachen.

Es besteht somit dringender Handlungsbedarf, möglicherweise durch den KOD. Für einen nicht korrekt abgestellten Roller wird man z.B. in Köln mit 15 Euro vom Ordnungsamt zur Kasse gebeten.

Die Stadt sollte eine Verschärfung der Regeln für  E-Roller prüfen, z.B. durch die Einrichtung von sog. Tabu-Zonen.

In Hamburg könnte es zudem bald eine strikte Promille-Grenze für Fahrer von E-Rollern geben,

dies ließe sich ggf. auch für Celle einrichten.

Mit freundlichen Grüßen gez. Torsten Schoeps

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