Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die WG stellt folgenden Antrag:
In Anbetracht der offensichtlich noch immer nicht ausgereiften „Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung“ wird beantragt, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Celle zunächst die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens gegen erteilte Gebührenbescheide einzuräumen und nicht nur das sofortige Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Klageverfahren sollten die „ultima ratio“ sein.
Begründung:
Die Stadt Celle muss Ihre Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen über die Abwasserbeseitigung voraussichtlich erneut ändern, da die
bisherige Satzung der gerichtlichen Überprüfung im Klageverfahren nicht standgehalten hat. Es werden auch für die vorgesehenen Änderungen bereits Vorbehalte zur Rechtmäßigkeit geäußert – s. in den Anlagen Cellesche Zeitung vom 20.11.2020, durch Herrn RA Synofzik.
Den Bürgern sollte in Anbetracht der noch immer nicht rechtssicheren Satzungssituation in der Rechtsbehelfsbelehrung des Gebührenbescheides zunächst ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden und damit ein erleichterter Zugang zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Abwassergebührenbescheiden der Stadt Celle. Dieser niedrigschwelligere, zunächst verwaltungsinterne Rechtsweg, wäre wesentlich bürgerfreundlicher und würde Klageverfahren vermeiden helfen. Ein Klageverfahren würde ausreichen und andere Widerspruchsverfahren könnten bis zur Verwaltungsgerichtsentscheidung ruhen.
Mit freundlichen Grüßen für die Wählergemeinschaft
gez. Torsten Schoeps
Fraktionsvorsitzender
gez. Alexandra Martin
Fraktionsgeschäftsführerin