Statement zu erneuerbaren Energien im Landkreis Celle

Im Juli 2016 veröffentlichte die Celle-Uelzen Netz GmbH Ihren jüngsten Bericht zur
Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Danach konnte rein rechnerisch der
Strombedarf des Versorgungsgebietes zu ca. 80% aus Biomasse, Windkraft,
Photovoltaik und Wasserkraft gedeckt werden. Insgesamt wurden 801.5 Millionen
kwh über das Jahr 2015 hinweg erzeugt. Damit wurde die deutschlandweite
Vorgabe der Bundesregierung für das Jahr 2050 in unserer Region bereits im Jahr
2015 erreicht!

Ungeachtet der witterungsabhängigen und somit innerhalb kurzer Zeitspannen
stark schwankenden Einspeisung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen in das
Stromnetz stellt dieses Ergebnis einen Erfolg dar. Eine weitere Verstärkung
kommunalpolitischer Anstrengungen zum Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung ist
daher in den nächsten Jahren nicht das vorrangige Ziel. Diese Feststellung gewinnt
besondere Bedeutung vor dem Hintergrund der vom Bundesgesetzgeber
anvisierten EEG-Reform 2017, welche aus guten Gründen wie dem nachhinkenden
Ausbau des Stromnetzes eine für die nächsten Jahre geltende Abbremsung
insbesondere des Windkraftausbaus in Nordwestdeutschland vorsieht.

Jede Form der Energiegewinnung hat Nebenwirkungen. Dies gilt entgegen
anderslautender Behauptungen auch für Biomasse und Windkraft. Herausnahme
von Flächen aus dem Nahrungsmittelanbau, „Vermaisung“ mit nachfolgendem
hohem Wasserverbrauch und Herbizideinsatz sowie eine schlechte CO2-Bilanz
seien an dieser Stelle genannt. Ein weiterer Zubau von Biomasseanlagen oberhalb
der Privilegierungsgrenze im Landkreis Celle ist daher nicht wünschenswert. Dies
muss nach Überzeugung der WG Landkreis Celle für alle gewerblichen Anlagen
einschließlich derjenigen zur Biomethanerzeugung gelten. Bei der Windkraft muss
im Spannungsfeld von höchstrichterlich gebotener Bereithaltung „substanziellen“
Raumes und dem durch das Land Niedersachsen anvisierten Ausbau der
Erzeugungskapazität auf landesweit 20 Gigawatt einerseits und den berechtigten
Sorgen von Anwohnern (Infraschall!), der Raumordnung und dem Naturschutz
hinsichtlich bestimmter Vogel- und Fledermausarten abgewogen werden. Dabei
müssen die letztgenannten Belange als absolut gleichwertig gegenüber den
Interessen der Investoren, der Grundeigentümer und der Kommunen
(Gewerbesteuer) betrachtet werden. Planungssicherheit in jeder Hinsicht ist
erforderlich. Konzentration von Windkraftanlagen auf bestimmte Gebiete und
Repowering, also den Ersatz älterer Anlagen gegen leistungsfähigere, neuere sind
unumgänglich um „Wildwuchs“ zu vermeiden.

Wo möglich und ökologisch vertretbar, sollte die Kleinwasserkraft ausgebaut
werden. Das Beispiel der im Bau befindlichen Anlage in Bannetze/Hornbostel ist
maßgebend.

Die Wählergemeinschaft im Landkreis Celle strebt außerhalb des Stromsektors
eine verstärkte Nutzung der Erdwärme aus flachen und mitteltiefen Bohrlöchern zu
Heizzwecken an. Eine entsprechende Umsetzung könnte dazu beitragen, einige
Arbeitsplätze der in Celle zukünftig schrumpfenden Bohr- und Servicebranche
(Erdöl/ Erdgas) zu erhalten. Auch die verstärkte Nutzung lokaler Abwärme aus
bestehenden Biomasseanlagen ist wünschenswert.

Im Bereich der Mobilität wird aufgrund gesetzlicher und politischer Vorgaben in den
nächsten Jahren eine starke Tendenz zu elektrischen Fahrzeugantrieben zu
verzeichnen sein. Auf eine flächenhafte Verbreitung von Ladestationen zur
„Betankung“ von elektrisch betriebenen Fahrzeugen aller Art muss auf kommunaler
und Kreisebene hingearbeitet werden. Zusätzliche Bemühungen zur Etablierung
von Wasserstofftankstellen zwecks Betrieb von Fahrzeugen mit Brennstoffzellen
sind dabei aus Gründen erhöhter Reichweite der entsprechenden Fahrzeuge
ebenfalls erforderlich. Die Gewinnung des Wasserstoffs, die prinzipiell durch
verschiedene Verfahren möglich ist, sollte mit Hilfe „heimischer“ Windkraft und
eventuell Biomasse erfolgen.

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